BFS Holz
Einjährige Berufsfachschule Holztechnik
Einjährige Berufsfachschule Holztechnik
Ausbildungsziel
Die einjährige Berufsfachschule Holztechnik vermittelt eine breite berufliche Grundbildung für alle Berufe des Berufsfeldes Holztechnik. Die BFS-Holz beinhaltet eine einjährige fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung sowie eine weiterführende Allgemeinbildung.
Aufnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme sind mindestens der Hauptschulabschluss und eine ärztliche Untersuchung hinsichtlich der Tauglichkeit für die Berufe des gewählten Berufsfeldes.
Anmeldung
Das Anmeldeformular und das Informationsblatt als PDF-Datei finden Sie hier. Wenn Sie das Formular ausdrucken wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Programm.
Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Inhalte
- Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religionv
- Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Lernfeldern:v
- Einfache Produkte aus Holz herstellen
- Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
- Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
- Kleinmöbel herstellen
- Berufsbezogener Lernbereich - Praxis mit den Lernfeldern:
- Einfache Produkte aus Holz herstellen
- Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
- Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
- Kleinmöbel herstellen
Abschlussprüfung
Am Ende des Schuljahres wird in der Berufsfachschule Holztechnik eine Abschlussprüfung in den Lernbereichen Fachtheorie und Fachpraxis durchgeführt.
Berechtigungen
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Holztechnik führt
- zur Zugangsberechtigung in die Klasse II der Berufsfachschule Technik, die mit dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder dem Erweiterten Sekundarabschluss I abschließt.
- zur Erfüllung der Schulpflicht, wenn kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
- zur möglichen Anrechnung auf die nachfolgende Ausbildungszeit in einem Beruf des Berufsfeldes Holztechnik bei mindestens ausreichenden Leistungen in Fachtheorie und Fachpraxis.

