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Zweijährige Berufsfachschule Sozialassistenz, Schwerpunkt Sozialpädagogik

Zweijährige Berufsfachschule Sozialassistenz, Schwerpunkt Sozialpädagogik

Ausbildungsziel

Die zweijährige Berufsfachschule Sozialassistenz ermöglicht die Berufsausbildung zur Sozialassistentin bzw. zum Sozialassistenten.

Aufnahmevoraussetzung

In die Klasse I kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine andere gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat und den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder eine Fachhochschulzugangsberechtigung bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

Zusätzliche Eingangsvoraussetzungen sind die Nachweise über einen Platz für die praktische Ausbildung, den Impfschutz, die gesundheitliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit.

Anmeldung

Das Anmeldeformular und das Informationsblatt für die Klasse I als PDF-Datei finden Sie hier, das Anmeldeformular und das Informationsblatt für die Klasse II finden Sie hier. Wenn Sie das Formular ausdrucken wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Programm.

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.

Inhalte

  • Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
    • Deutsch/Kommunikation
    • Fremdsprache/Kommunikation
    • Mathematik
    • Politik
    • Sport
    • Religion
  • Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Lernfeldern:
    • Berufsrolle und Konzeptionen
    • Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse
    • Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
    • Sozialpädagogische Bildungsarbeit
    • Optionale Lernangebote
  • Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
    • Praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden

Kosten

Für Kopien, Bücher und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.

Berechtigungen

Mit dem Abschlusszeugnis wird

  • die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Sozialassistentin/Sozialassistent“ zuerkannt
  • die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik erworben.
Verweise
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