B1 M-R
Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik für Realschulabsolventinnen/-absolventen
Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik für Realschulabsolventinnen/-absolventen
Ausbildungsziel
Die einjährige Berufsfachschule Metalltechnik vermittelt eine breite berufliche Grundbildung für alle Berufe des Berufsfeldes Metalltechnik. Die B1 M-R beinhaltet eine einjährige fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung sowie eine weiterführende Allgemeinbildung auf einem erhöhten Anforderungsniveau.
Anmeldung
Das Anmeldeformular und das Informationsblatt als PDF-Datei finden Sie hier. Wenn Sie das Formular ausdrucken wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Programm.
Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Aufnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme sind der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine ärztliche Untersuchung hinsichtlich der Tauglichkeit für die Berufe des Berufsfeldes Metalltechnik.
Inhalte
- Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
- Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Lernfeldern:
- Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- Fertigen von Bauelementen mit Werkzeugmaschinen
- Grundlagen des Fügens
- Warten technischer Systeme
- Berufsbezogener Lernbereich - Praxis mit den Lernfeldern:
- Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- Fertigen von Bauelementen mit Werkzeugmaschinen
- Herstellen von einfachen Baugruppen
- Warten technischer Systeme
Abschlussprüfung
Am Ende des Schuljahres findet eine Abschlussprüfung im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis statt.
Berechtigungen
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Metalltechnik führt
- bei Vorliegen bestimmter Leistungen zum Erweiterten Sekundarabschluss I, der nach Maßgabe der Aufnahmebedingungen zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II, z. B. des Fachgymnasiums Technik, berechtigt.
- zur Erfüllung der Schulpflicht, wenn kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
- zur möglichen Anrechnung auf die nachfolgende Ausbildungszeit in einem Beruf des Berufsfeldes Metalltechnik bei mindestens ausreichenden Leistungen in Fachtheorie und Fachpraxis.

