B1 Y SF
Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege für Realschulabsolventinnen/-absolventen, Schwerpunkt: Sozial- und Familienpflege
Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege für Realschulabsolventinnen/-absolventen, Schwerpunkt: Sozial- und Familienpflege
Ausbildungsziel
Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege ist das erste Jahr der beruflichen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten, Schwerpunkt Familienpflege.
Aufnahmevoraussetzung
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
Anmeldung
Das Anmeldeformular und das Informationsblatt als PDF-Datei finden Sie hier. Wenn Sie das Formular ausdrucken wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Programm.
Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.
Inhalte
- Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
- Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Lernfeldern:
- Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und assistieren
- Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen ausführen und Kompetenzen pflegerischen Handelns anwenden
- Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen begleiten
- Berufsbezogener Lernbereich - Praxis mit den oben genannten Lernfeldern
Kosten
Für Kopien, Bücher, Nahrungszubereitung und außerschulische Seminare (eintägig und mehrtägig) entstehen Kosten.
Praktische Ausbildung
Während der einjährigen Ausbildung wird eine praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Therapie, der Heilerziehungspflege oder der Altenpflege durchgeführt.
Berechtigungen
Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege führt
- bei Vorliegen bestimmter Leistungen zum Erweiterten Sekundarabschluss I, der nach Maßgabe der Aufnahmebedingungen zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II, z. B. des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales, berechtigt.
- zur Erfüllung der Schulpflicht, wenn kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.
- zur möglichen Anrechnung auf die nachfolgende Ausbildungszeit bei der Aufnahme in die Fachschule für Altenpflege.
- zur möglichen Anrechnung auf die nachfolgende Ausbildungszeit bei der Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege.
- zur möglichen Aufnahme in die Klasse II der Berufsfachschule Sozialassistenz mit dem Schwerpunkt Familienpflege.

