Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Vollzeitschulen B1 K

B1 K

— abgelegt unter:

Einjährige Berufsfachschule Körperpflege

Einjährige Berufsfachschule Körperpflege

Ausbildungsziel

In der einjährigen Berufsfachschule Körperpflege werden sowohl theoretische als auch praktische Inhalte nach der Ausbildungsverordnung für das 1. Ausbildungsjahr im Friseurhandwerk vermittelt.

Aufnahmevoraussetzung

Aufnahmevoraussetzung ist der Hauptschulabschluss.

Vor Eintritt in die Schulausbildung ist eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorzulegen (§32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Einen Untersuchungsberechtigungsschein für die ärztliche Untersuchung gibt die Gemeindebehörde aus, bei welcher die oder der Jugendliche polizeilich gemeldet ist.

Anmeldung

Das Anmeldeformular und das Informationsblatt als PDF-Datei finden Sie hier. Wenn Sie das Formular ausdrucken wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Programm.

Bitte reichen Sie für die Anmeldung auch die folgenden Unterlagen ein:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Falls das noch nicht vorhanden ist, eine Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses.

Inhalte

  • Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
    • Deutsch/Kommunikation
    • Fremdsprache/Kommunikation
    • Politik
    • Sport
    • Religion
  • Berufsbezogener Lernbereich - Theorie mit den Lernfeldern:
    • Orientierung im Beruf
    • Kunden empfangen und betreuen
    • Haare und Kopfhaut pflegen
    • Frisuren empfehlen
    • Haare schneiden
  • Berufsbezogener Lernbereich - Praxis mit den oben genannten Lernfeldern

Kosten

Bücher können in der Regel gegen ein Entgeld ausgeliehen werden. Kosten entstehen für Kopien und Arbeitsmaterialien. Darüber hinaus sind für den fachpraktischen Unterricht ca. 80 Euro (Arbeitsmaterial und Verbrauchskosten) zu zahlen.

Praktische Ausbildung

Mindestens 160 Stunden des berufsbezogenen Lernbereichs – Praxis sollen als praktische Ausbildung in geeigneten Betrieben durchgeführt werden.

Berechtigungen

Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule Körperpflege kann nach § 7 und § 8 des Berufsbildungsgesetzes als erstes Ausbildungsjahr vom Handwerk angerechnet werden. Der Besuch der einjährigen Berufsfachschule Körperpflege befreit vom weiteren Schulbesuch, sofern nicht ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Verweise
Artikelaktionen